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Sicherheitsvorschriften und Regelungen für Brennholzselbstwerber

Die private Selbstwerbung von Brennholz ist eine komfortable Sache und kann viel Freude bereiten, wenn die Sicherheitsvorschriften sowie Regelungen beachtet und eingehalten werden. Mit diesem Artikel wollen wir Ihnen das dazu nötige Grundwissen zur weiteren Orientierung vermitteln. Sie benötigen einen Motorsägenkurs oder einen Fällkurs? Sie möchten Holz selber schlagen? Wir geben Antworten auf diese und weitere Fragen.

Wer ist ein Brennholzselbstwerber?

Als private Selbstwerber werden in Deutschland Personen verstanden, die gelegentlich Brennholz für den eigenen Bedarf aufarbeiten. Dabei arbeiten die Personen eigenwirtschaftlich und weisungsfrei und stehen in keinem Beschäftigungsverhältnis zu dem Waldbesitzer. Es ist in diesem Zuge üblich, dass eine Erklärung ausgefüllt wird, die bestätigt, dass es sich um Selbstwerber handelt. Darin wird versichert, dass kein Verhältnis zum Waldbesitzer besteht. Zudem wird darin erklärt, dass dem Selbstwerber bewusst ist, dass der Selbstwerber nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung des Forstbetriebes abgesichert ist und für fahrlässige oder vorsätzliche Schäden haftet.

Welche Personen sind ausgeschlossen von gefährlichen Forstarbeiten?

Personen, die eine potenzielle Gefahr für sich selbst oder andere darstellen, dürfen nicht mit gefährlichen Forstarbeiten betraut werden. Dazu zählen Personen, die körperliche Einschränken, wie beispielsweise eine Schwerhörigkeit oder auch motorische Mängel haben. Auch müssen Personen von dieser Arbeit ausgeschlossen werden, die schwere Sehfehler aufweisen, insbesondere die Wahrnehmung von Nähe und Ferne betreffen, oder auch mit geistigen Einschränkungen. Denn durch die geistige Beeinträchtigung können die Folgen des Handelns und somit die Gefahren schlechter eingeschätzt werden. Jugendliche unter 18 Jahren können in die Arbeit eingebunden werden, wenn gewisse Voraussetzungen beachtet werden. Denn unter 18 Jahren ist es Jugendlichen regelmäßig verboten Motorsägen und Freischneider zu verwenden, ebenso wie Seilwinden zu bedienen. Alkoholisierte Personen sind generell von der Forstarbeit ausgeschlossen und auch werdende Mütter sollten, aufgrund der Anforderungen dieser Arbeit, nicht mit schweren Arbeiten betraut werden. Zudem kann die Schwangerschaft ebenfalls Einschränkungen, wie beispielsweise plötzlichen Schwindel bedingen und somit zu Gefahren führen.

Wie kann die Sicherheit der Selbstwerber möglichst garantiert werden?

Bevor die Forstarbeit begonnen wird, sollte kontrolliert werden, dass alle Maschinen ordentlich gewartet sind und auch die benötigte Schutzkleidung vorhanden ist. Zudem sollte sichergestellt sein, dass alle Maschinen, Geräte sowie Werkzeuge fachgerecht gehandhabt werden können und auch der Transport sowie die Abstellung vor Ort gewährleistet werden kann. Es ist ratsam, auch bei einem großen Erfahrungsschatz, dass die Werkzeuge sowie Maschinen immer wieder von Fachpersonal begutachtet werden.

Egal, welche Arbeit ausgeführt wird, es sollte grundsätzlich immer auf einen sicheren Stand geachtet werden um Unfälle zu vermeiden. Die Abstände zu anderen Personen müssen ebenfalls immer eingehalten werden wenn mit Maschinen oder Werkzeugen gearbeitet wird, denn der Schwenkbereich bei einer Motorsäge beträgt beispielsweise etwa 2 Meter. Auch eine abgestimmte Kommunikation ist hilfreich, um Gefahrenquellen zu vermindern. Auch sollte beim Spalten des Holzes, Eisen niemals mit Eisen getrieben werden.

Wann ist die Selbstwerbung von Brennholz verboten?

Selbstwerbung von Brennholz darf nicht ausgeführt werden, wenn Sichtbehinderungen vorliegen. Diese können durch Nebel und Schneetreiben verursacht werden aber auch durch eine tief stehende Sonne. Zudem können die Sichtbehinderungen auch durch Rauch verursacht werden. Aufgrund dessen ist es empfehlenswert, sich beim Forstamt oder auch der Gemeinde zu erkundigen, ob große Feuer angemeldet sind. Durch die Sichtbehinderung ist es nicht mehr sicher möglich, die Gefahren einzuschätzen und somit darf in solchen Situationen keine Selbstwerbung durchgeführt werden.

Auch bei Gewitter darf keine Forstarbeit in diesem Sinne verrichtet werden. Denn durch die Möglichkeit des Blitzeinschlages ist es zu gefährlich sich im Wald aufzuhalten und die Folgen des Wetters können kaum abgeschätzt werden. Ebenso wie bei Gewitter ist es auch bei starkem Wind untersagt, Selbstwerbung durchzuführen. Denn die Fallrichtung der Bäume kann durch den Wind stark beeinflusst werden und auch die Verständigung kann behindert werden.

Nachdem die Dämmerung eingetreten ist, dürfen ebenfalls keine Arbeiten mehr im Wald verrichtet werden, dasselbe gilt vor Tagesanbruch. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Lärmbelästigung und schlechte Sichtverhältnisse. Allerdings soll auch vermieden werden, dass die Tiere beeinträchtigt werden oder das es zu Begegnungen zwischen Tieren und Selbstwerbern kommt.

Wie kann man sich vorbereiten?

Bevor der Umgang mit schweren Geräten erfolgt, sollten diese und ihre Funktionen bekannt sein und die Handhabung erklärt worden sein. Deshalb ist es empfehlenswert und notwendig, dass ein Lehrgang bestritten wird, um die Handhabung der Maschinen zu erlernen. Besonders der Umgang mit der Motorsäge bedarf einiger Kenntnisse, um die eigene Sicherheit und die der anderen Personen zu gewährleisten. Lehrgänge dazu werden in ganz Deutschland regelmäßig angeboten. Für Hinweise bezüglich guter Lehrgangsanbieter kann das zuständige Forstamt kontaktiert werden oder eine Selbstrecherche im Internet durchgeführt werden. Zudem ist es ratsam sich bei der Versicherung zu erkundigen, ob mögliche Unfallschäden abgesichert sind oder ob, gerade bei Einschränkungen, eine zusätzliche Versicherung notwendig ist.

Was sollte beim Umgang mit der Motorsäge beachtet werden?

Bevor die Motorsäge angeworfen wird, sollte für einen sicheren Stand gesorgt werden und sichergestellt sein, dass sich niemand im direkten Umfeld befindet. Die Person sollte die Kettensäge festhalten und abstützen während des Anwerfens. Auf die Verwendung von Eisenkeilen sollte verzichtet werden, da diese ein hohes Unfallrisiko bedingen.

Besonders beim Entasten der Stämme sollte man die Motorsäge abstützen, um das Abrutschen und somit mögliche Verletzungen zu vermeiden. Auch sollte sich niemand im möglichen Radius der Säge befinden, damit es auch dort kein Sicherheitsrisiko gibt. Es sollte darüber hinaus niemals mit der Schienenspitze gesägt werden, da diese leichter abrutscht und die Säge somit nicht genau händelbar ist. Bevor Äste von dem Holz entfernt werden, sollte nachgesehen werden, ob eventuell Äste vorhanden sind, die unter Spannung stehen. Bei diesen ist besondere Vorsicht geboten und wenn möglich sollten die Spannungsquellen entfernt werden.

Es ist zuträglich für die Umwelt ebenso wie für den Motorsägenführer, wenn benzolfreie Sonderkraftstoffe eingesetzt werden ebenso wie Motorsägen, die über einen Katalysator verfügen. Denn das senkt die Abgasbelastung deutlich. Auch sollten nur biologisch abbaubare Schmierstoffe verwendet werden, um die Kette einsatzfähig zu machen. Die Verwendung von Altölen ist verboten und unter Strafe gestellt.

Welche Schutzausrüstung ist notwendig, bei der Arbeit mit der Motorsäge?

Wichtig ist, dass ein Helm vorhanden ist und auch ein Gehör- sowie ein Gesichtsschutz. Es ist notwendig, dass diese Elemente ideal sitzen, um Gefahren auszuschließen. Wenn eine Sehhilfe benötigt wird und nicht auf Kontaktlinsen zurückgegriffen werden kann, dann sollte eine Beratung in einem Fachgeschäft in Anspruch genommen werden. Die Schutzhandschuhe sollten über einen geschlossenen Bund verfügen und mit einer rutschfesten Fläche an der Handfläche versehen sein, um zu gewährleisten, dass der Griff am Werkzeug oder der Säge beständig gewährleistet werden kann. Auch eine Schnittschutzhose gehört zur Schutzkleidung. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Schnittschutzeinlagen intakt, also nicht beschädigt sind und auch nicht mit dem Oberstoff der Hose vernäht wurden. Die Sicherheitsschuhe müssen gut profiliert sein und ebenfalls mit einem Schnittschutz ausgestattet sein. Für den Fall einer Verletzung ist es immer ratsam einen Erste-Hilfe-Koffer mitzuführen.

Welche Schützausrüstung benötigen Personen außerhalb des Schwenkbereichs?

Es sollten immer gut sitzende sowie profilierte Sicherheitsschuhe vorhanden sein, um auf dem Waldboden sicher gehen zu können. Für den Fall, dass die Möglichkeit besteht, dass Äste herabfallen könnten, sollte ein Schutzhelm getragen werden. Die Schutzhandschuhe sollten einen geschlossenen Bund besitzen und aus festem Material bestehen. Egal, ob mit der Motorsäge oder außerhalb des Schwenkbereiches gearbeitet werden soll, die Qualität der Schutzkleidung sollte hoch sein. Denn dadurch können Unfälle vermieden und schwere Verletzungen verhindert werden. Deshalb sollte, wenn keine ausreichende Erfahrung vorhanden ist, die Hilfe eines Fachhändlers in Anspruch genommen werden, um gut ausgestattet zu sein.

Welche Aspekte sollten bei der Fällung von Bäumen besonders beachtet werden?

Bevor mit der Arbeit begonnen wird, sollte die Umgebung begutachtet werden. Dabei sollte besonders auf Freileitungen, Straßen, Bahnen aber auch Naturverjüngungen geachtet werden. Zudem sollte die günstige Rückerrichtung beachtet werden, um Schäden am verbleibenden Baumbestand zu vermeiden. Sollte die Erfahrung noch nicht vorhanden sein um eine Situation richtig zu bewerten und einzuschätzen, dann hilft auch hier der zuständige Förster oder das Forstamt weiter. Je nachdem kann es notwendig sein, dass Straßen oder auch Waldwege gesperrt werden müssen. Dabei sollte immer auf die örtlichen Gegebenheiten geachtet werden und ein Zeitraum zur Bewilligung eingeplant werden, um Stress zu vermeiden. Auch sollten klare Absprachen getroffen werden. Denn im direkten Fällbereich dürfen sich nur Personen aufhalten, die auch wirklich mit der Fällung beschäftigt sind und die nötige Schutzausrüstung tragen. Der Radius, um den zu fällenden Baum sollte die doppelte Baumlänge betragen. Erst wenn die Fällung abgeschlossen ist, können sich andere Personen in diesem Radius bewegen. Die Rückweiche sollte zur Vermeidung von Unfällen, immer von Hindernissen befreit sein. Bevor die Fallkerbe angelegt wird, sollte der Baum genau begutachtet werden ebenso wie die Schneise, in die der Baum fällt. Dabei sollte ein Winkel von 30°-45° eingehalten werden ebenso wie eine Bruchstufe, die mindestens 3 cm beträgt. Sollte der Baum erkrankt, faul oder gefroren sein, ist große Vorsicht geboten und diese Arbeit sollte nur von erfahrenen Selbstwerbern ausgeführt werden. Der Fällbereich sollte dabei klar festgelegt werden und mit allen Beteiligten kommuniziert werden. Bevor der Baum fällt, muss immer ein Achtungsruf abgeben werden, um alle Personen zu warnen. Sollte ein Baum hängen bleiben, so muss dieser fachgerecht zu Fall gebracht werden, bevor ein weiterer Baum gefällt wird. Es sollte davon abgesehen werden gespannte Hölzer ebenso wie gebogene Bäume zu fällen, denn dort besteht Lebensgefahr.

Alle Unfallverhütungsvorschriften (VSG 4.3) können bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft eingesehen werden. Zudem bieten die Forstämter auch umfangreiche Informationsmaterialien zu generellen Bestimmungen ebenso wie zu individuellen Voraussetzungen für Selbstwerber an. Dort werden auch Hinweise für Lehrgänge für den Umgang mit Motorsägen gegeben ebenso wie für andere Informationsveranstaltungen für dieses Thema.

 

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